Die Schule hat die schwierige Aufgabe sowohl zu fördern als auch zu selektionieren. Beurteilen und Bewerten ist deshalb ein sensibler Bereich im Unterricht. Die Broschüre „fördern und fordern“ beschreibt die ganzheitliche Beurteilungspraxis ausführlich und gibt den Lehrpersonen eine fachlich fundierte und praxisnahe Umsetzungshilfe.
Das Laufbahnreglement enthält Beschreibungen der Formen der Beurteilung, der Beurteilungsinstrumente sowie die Vorschriften für Zeugnisse und Promotion. Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I ist neu als Empfehlungsverfahren gestaltet.
Für Lehrpersonen, Schulleitungen, Behörden hat die Dienststelle Volksschulbildung eine Umsetzungshilfe verfasst. Sie ist als Ergänzung zu den Umsetzungshilfen „Integrative Förderung in Kindergarten und Primarschule“ sowie „Integrative Förderung Sekundarschule“ zu verstehen.
Die Umsetzungshilfe ist über die Webseite abrufbar: www.volksschulbildung.lu.ch > Unterricht & Organisation > Förderangebote > Schulung Fremdsprachiger > Deutsch als Zweitsprache DaZ
Zur Erfassung des Sprachstandes wird das Instrument "Sprachgewandt" im DaZ-Unterricht obligatorisch eingesetzt. Weiter empfiehlt sich die Verwendung von ESKE. Das Instrument ESKE („Ermittlung schulsprachlicher Kompetenzen in der Erstsprache“) bietet Unterstützung bei der Ermittlung der Kompetenzen in der Erstsprache.
Die Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) richten sich an zwei- und mehrsprachige Kinder und Jugendliche. Die Kurse sind ein freiwilliges Unterrichtsangebot, das die Volksschule ergänzt. Mehr zur Bedeutung und zu den Zielen der HSK-Kurse können Schulleitungen, HSK-Trägerschaften, Lehrpersonen und Behörden in einer Umsetzungshilfe nachlesen.
Die Umsetzungshilfe ist über die Webseite abrufbar: www.volksschulbildung.lu.ch > Unterricht & Organisation > Förderangebote > Schulung Fremdsprachiger > HSK
Alle Kinder sollen mit genügend Sprachkenntnissen in die Schule eintreten. Gemäss §55 des Volksschulbildungsgesetzes können die Gemeinden Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen verpflichten, ein Jahr vor dem obligatorischen Schuleintritt ein Angebot der Frühen Sprachförderung zu besuchen. Die Frühe Sprachförderung wird vom Kanton finanziell unterstützt. Sie kann in den Gemeinden unterschiedlich umgesetzt werden. Zur Wahl stehen drei verschiedene Modelle.
Weitere Informationen zur Frühen Sprachförderung im Kanton Luzern (Umsetzungsmodelle, Elternfragebogen, Finanzierungskriterien usw.) sind über die Webseite abrufbar: www.volksschulbildung.lu.ch > Unterricht & Organisation > Planen & Organisieren > Frühe Sprachförderung
Auf dieser Website finden sich Informationen für Schülerinnen und Schüler sowie für Schulleitungen und Lehrpersonen zum immersiven Unterricht (Beispiel Französisch).
Der fakultative Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur richtet sich an zwei- oder mehrsprachig aufwachsende Kinder und Jugendliche. Unter diesem Link finden sich Informationen für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrpersonen.