Lehrplan/Planungsunterlagen Deutsch, Schwyz
Unter diesem Link sind folgende Informationen und Dokumente zu finden:
Lehrplan und Planungsunterlagen Primarstufe und Sekundarstufe I, Stoffverteilung für die Sekundarstufe I, Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, Stoffverteilung für die Sekundarstufe I, Übersicht der Kompetenzen "Die Sprachstarken 2-6", Verknüpfungspunkte ICT / "Die Sprachstarken", diverse Links zu Leseförderung.
Zuletzt bearbeitet: 25.06.2024
Lehrplananpassung Deutsch 7.-9. Schuljahr, Luzern
Zuletzt bearbeitet: 17.04.2020
Vergleich Lehrpläne BKZ, VS und FR - Lehrplan 21
Zuletzt bearbeitet: 17.04.2020
Deutsch als Zweitsprache - DaZ, Luzern
Für Lehrpersonen, Schulleitungen, Behörden hat die Dienststelle Volksschulbildung eine Umsetzungshilfe verfasst. Sie ist als Ergänzung zu den Umsetzungshilfen „Integrative Förderung in Kindergarten und Primarschule“ sowie „Integrative Förderung Sekundarschule“ zu verstehen.
Die Umsetzungshilfe ist über die Webseite abrufbar: www.volksschulbildung.lu.ch > Unterricht & Organisation > Förderangebote > Schulung Fremdsprachiger > Deutsch als Zweitsprache DaZ
Zur Erfassung des Sprachstandes wird das Instrument "Sprachgewandt" im DaZ-Unterricht obligatorisch eingesetzt. Weiter empfiehlt sich die Verwendung von ESKE. Das Instrument ESKE („Ermittlung schulsprachlicher Kompetenzen in der Erstsprache“) bietet Unterstützung bei der Ermittlung der Kompetenzen in der Erstsprache.
Zuletzt bearbeitet: 22.08.2023
Heimatliche Sprache und Kultur - HSK, Luzern
Die Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) richten sich an zwei- und mehrsprachige Kinder und Jugendliche. Die Kurse sind ein freiwilliges Unterrichtsangebot, das die Volksschule ergänzt. Mehr zur Bedeutung und zu den Zielen der HSK-Kurse können Schulleitungen, HSK-Trägerschaften, Lehrpersonen und Behörden in einer Umsetzungshilfe nachlesen.
Die Umsetzungshilfe ist über die Webseite abrufbar: www.volksschulbildung.lu.ch > Unterricht & Organisation > Förderangebote > Schulung Fremdsprachiger > HSK
Zuletzt bearbeitet: 22.08.2023
Frühe Sprachförderung, Luzern
Alle Kinder sollen mit genügend Sprachkenntnissen in die Schule eintreten. Gemäss §55 des Volksschulbildungsgesetzes können die Gemeinden Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen verpflichten, ein Jahr vor dem obligatorischen Schuleintritt ein Angebot der Frühen Sprachförderung zu besuchen. Die Frühe Sprachförderung wird vom Kanton finanziell unterstützt. Sie kann in den Gemeinden unterschiedlich umgesetzt werden. Zur Wahl stehen drei verschiedene Modelle.
Weitere Informationen zur Frühen Sprachförderung im Kanton Luzern (Umsetzungsmodelle, Elternfragebogen, Finanzierungskriterien usw.) sind über die Webseite abrufbar: www.volksschulbildung.lu.ch > Unterricht & Organisation > Planen & Organisieren > Frühe Sprachförderung
Zuletzt bearbeitet: 06.09.2022