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Frühe Sprachförderung, Luzern

Alle Kinder sollen mit genügend Sprachkenntnissen in die Schule eintreten. Gemäss §55 des Volksschulbildungsgesetzes können die Gemeinden Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen verpflichten, ein Jahr vor dem obligatorischen Schuleintritt ein Angebot der Frühen Sprachförderung zu besuchen. Die Frühe Sprachförderung wird vom Kanton finanziell unterstützt. Sie kann in den Gemeinden unterschiedlich umgesetzt werden. Zur Wahl stehen drei verschiedene Modelle.

Weitere Informationen zur Frühen Sprachförderung im Kanton Luzern (Umsetzungsmodelle, Elternfragebogen, Finanzierungskriterien usw.)  sind über die Webseite abrufbar: www.volksschulbildung.lu.ch > Unterricht & Organisation > Planen & Organisieren > Frühe Sprachförderung

Zuletzt bearbeitet: 06.09.2022