Seit August 2008 wird im Kanton Aargau ab der 3. Primarschulklasse Englisch unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich auf der Primarstufe elementare Fertigkeiten aneignen und auf der Oberstufe zu einer selbstständigen Anwendung der englischen Sprache befähigt werden. Im Auftrag des Grossen Rats hat das Departement Bildung, Kultur und Sport den Englischunterricht im Aargau evaluieren lassen. Aufgrund der jährlichen Checks zu Beginn der 6. Klasse, Mitte der 8. Klasse und Ende der 9. Klasse standen umfangreiche Stichproben für die Kompetenzbereiche Hör- und Leseverstehen zur Verfügung. Für die Evaluation wurde zusätzlich ein Schreibtest für die 6. Klassen sowie ein Test zur Erfassung der Sprechkompetenzen in der 6., 8. und 9. Klasse entwickelt. Um den Ertrag des Englischunterrichts auf der Primarstufe überprüfen zu können, wurde ein Vergleich mit dem Kanton Solothurn durchgeführt, wo zum Zeitpunkt der Erhebung (Schuljahr 2015/16) Englisch erst ab der 7. Klasse als zweite Fremdsprache unterrichtet wurde.
Zusammenfassend hält der Schlussbericht fest, dass die Ziele des Lehrplans zu Beginn der 6. Klasse, Mitte der 8. Klasse und Ende der 9. Klasse weitgehend erreicht und zum Teil übertroffen werden. Erwartungsgemäss bestehen Unterschiede zwischen den Leistungstypen: So erreichen am Ende der Bezirksschule nahezu alle Schülerinnen und Schüler in allen vier Kompetenzbereichen (Sprechen, Schreiben, Leseverständnis, Hörverständnis) die Ziele des Englischlehrplans. Der Erfolg an der Sekundarschule liegt je nach Kompetenzbereich zwischen 93 und 85 Prozent und an der Realschule zwischen rund 70 und 50 Prozent.
Mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler werden die Fremdsprachen schneller gelernt. Der Lernzuwachs von der 6. bis zur 9. Klasse ist denn auch überdurchschnittlich gross, wobei dies besonders für die Bezirksschule mit höheren Leistungsansprüchen gilt und die Realschule bloss einen knapp durchschnittlichen Wert erreicht. Die maximal erreichbaren Kompetenzen am Ende der Volksschule sind jedoch höher und werden von einer grösseren Anzahl Lernenden erreicht, wenn der Lernprozess früher einsetzt. Die Intensität des Unterrichts bleibt dabei ein wichtiger Faktor: Eine höhere Anzahl Unterrichtslektionen führt in der Tendenz zu höheren Kompetenzen. Der Vergleich mit dem Kanton Solothurn, wo der Englischunterricht zum Erhebungszeitpunkt erst in der Oberstufe (7. Klasse) einsetzte, zeigte am Ende der Volksschule klare Vorteile für die Schülerinnen und Schüler im Aargau.
Zu verschiedenen Schwerpunkten der Schulentwicklung stehen den Aargauer Volksschulen Orientierungsraster für die Schulentwicklung und Schulevaluation zur Verfügung. Sie bilden einen gemeinsamen Referenzrahmen für den Kanton und die Einzelschulen. Die Orientierungsraster sollen die Schulen in ihren Schulentwicklungsprozessen in ausgewählten Schwerpunktthemen unterstützen. Sie können einen Rahmen bilden für Standortbestimmungen und interne Evaluationen. Ein entsprechendes Instrument liegt auch für den Themenbereich "Umgang mit Vielfalt" vor. Darin werden in erster Linie die Leistungsheterogenität sowie die sprachliche und soziokulturelle Vielfalt thematisiert. Bei der Beschreibung der verschiedenen Qualitätsstufen wird u.a. die Haltung der Schulen zur Mehrsprachigkeit und zum HSK-Unterricht miteinbezogen. Für die zweite, vorliegende Fassung wurde die Publikation leicht überarbeitet und neu für Schulen in den Kantonen Aargau und Solothurn herausgegeben.
Ab Schuljahr 2020/21 werden den Aargauer Volksschulen die gesamten Ressourcen zur Umsetzung ihres Bildungsauftrags in Form eines Ressourcenkontingents zugeteilt. Die Ressourcen für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Deutsch als Zweitsprache sind in diesem Ressourcenkontingent enthalten. Es liegt im professionellen Verantwortungsbereich der einzelnen Schulen zu definieren, wie sie die Förderung gestalten und wie viele Ressourcen sie dafür einsetzen. Ziel ist es, die betroffenen Schülerinnen und Schüler beim Aufbau der notwendigen unterrichtssprachlichen Kenntnisse zu unterstützen, um dem Regelunterricht möglichst rasch folgen und erfolgreich lernen zu können.
Auf der Internetseite Schulen Aargau Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur finden sich Informationen zu den Rahmenbedingungen des HSK-Unterrichts, zu HSK-Schulorten, Koordinationsstellen und zum Anmeldeverfahren, ausserdem Formulare zum Zeugniseintrag und zur Anmeldung zum HSK-Unterricht.
Im Kanton Graubünden besteht als Massnahme zur Förderung der Kantonssprachen Romanisch oder Italienisch die Möglichkeit, eine Schule oder einzelne Klassenzüge gemäss den Richtlinien des Amtes für Volksschule und Sport im Sinne einer partiellen Immersion zweisprachig zu führen. Das Ziel dieser Schulen ist die Zweisprachigkeit. Die Hälfte der unterrichteten Fächer wird in Deutsch, die andere Hälfte in Romanisch oder Italienisch unterrichtet.
Übersicht über das Sprachenangebot nach Sprachregion.
In den Zielsetzungen werden wünschbare Fähigkeiten und Haltungen des Schülers und der Schülerin beschrieben, an deren Entwicklung der Romanischunterricht einen Beitrag zu leisten hat.
Romanisch wird als Begegnungssprache, d. h. auf kommunikativer Basis unterrichtet. Im Vordergrund stehen die Fertigkeiten Sprechen und Hörverstehen sowie in angemessenem Umfang auch das Lesen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Unterricht in der Zielsprache erteilt. Mit zunehmender Sprachkompetenz werden auch Lesen und Schreiben als Mittel des Spracherwerbs eingesetzt.
Das Dokument dient dem sukzessiven und bedarfsgerechten Übergang von der Primarschule zur Sekundarstufe I im Englischunterricht. Es bietet Hilfestellungen zur Handhabung der Passung des Englischunterrichts auf der Sekundarstufe I in der Arbeit mit dem Lehrmittel New Inspiration.
Die Übersicht zum Aufbau der grammatischen Kompetenzen in Englisch vom 3. bis 9. Schuljahr zeigt einerseits welche Strukturen die Lernenden bereits in der Primarschule lernen. Andererseits wird auch ersichtlich, wo und wie oft innerhalb von New Inspiration eine grammtische Struktur bearbeitet wird.
Informationen zum Französischunterricht in der Primarschule und Sekundarschule I
- Merkblätter
- Planungshilfen
- Lehrmittel
- Wochenstundentafel
Informationen zum Englischunterricht in der Primarschule und Sekundarschule I
- Merkblätter
- Planungshilfen
- Lehrmittel
- Wochenstundentafel
Die Bildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz hat am 3. Juli 2014 entschieden, die Kenntnisse in den Fremdsprachen Französisch und Englisch in der Volksschule gemeinsam zu evaluieren. Sie hat mit dieser Evaluation das Institut für Mehrsprachigkeit (IFM) der Universität Freiburg und der Pädagogischen Hochschule Freiburg beauftragt. In den Zentralschweizer Kantonen fanden im Zeitraum vom Mai bis Ende Juni 2015 bei einer Stichprobe von gut 3500 Schülerinnen und Schüler der 6. und 8. Klasse Leistungsmessungen in Französisch und Englisch statt. Weiter wurden eine Schülerbefragung sowie eine Lehrpersonenbefragung durchgeführt. Im Kanton Uri fand in der 8. Klasse eine Vollerhebung statt.
Für Lehrpersonen, Schulleitungen, Behörden hat die Dienststelle Volksschulbildung eine Umsetzungshilfe verfasst. Sie ist als Ergänzung zu den Umsetzungshilfen „Integrative Förderung in Kindergarten und Primarschule“ sowie „Integrative Förderung Sekundarschule“ zu verstehen.
Die Umsetzungshilfe ist über die Webseite abrufbar: www.volksschulbildung.lu.ch > Unterricht & Organisation > Förderangebote > Schulung Fremdsprachiger > Deutsch als Zweitsprache DaZ
Zur Erfassung des Sprachstandes wird das Instrument "Sprachgewandt" im DaZ-Unterricht obligatorisch eingesetzt. Weiter empfiehlt sich die Verwendung von ESKE. Das Instrument ESKE („Ermittlung schulsprachlicher Kompetenzen in der Erstsprache“) bietet Unterstützung bei der Ermittlung der Kompetenzen in der Erstsprache.
Die Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) richten sich an zwei- und mehrsprachige Kinder und Jugendliche. Die Kurse sind ein freiwilliges Unterrichtsangebot, das die Volksschule ergänzt. Mehr zur Bedeutung und zu den Zielen der HSK-Kurse können Schulleitungen, HSK-Trägerschaften, Lehrpersonen und Behörden in einer Umsetzungshilfe nachlesen.
Die Umsetzungshilfe ist über die Webseite abrufbar: www.volksschulbildung.lu.ch > Unterricht & Organisation > Förderangebote > Schulung Fremdsprachiger > HSK
Alle Kinder sollen mit genügend Sprachkenntnissen in die Schule eintreten. Gemäss §55 des Volksschulbildungsgesetzes können die Gemeinden Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen verpflichten, ein Jahr vor dem obligatorischen Schuleintritt ein Angebot der Frühen Sprachförderung zu besuchen. Die Frühe Sprachförderung wird vom Kanton finanziell unterstützt. Sie kann in den Gemeinden unterschiedlich umgesetzt werden. Zur Wahl stehen drei verschiedene Modelle.
Weitere Informationen zur Frühen Sprachförderung im Kanton Luzern (Umsetzungsmodelle, Elternfragebogen, Finanzierungskriterien usw.) sind über die Webseite abrufbar: www.volksschulbildung.lu.ch > Unterricht & Organisation > Planen & Organisieren > Frühe Sprachförderung